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Rechtsanwälte Bottrop

Sozialrecht

Da ein erhöhter Kalorienbedarf stillender Mütter nicht krankheitsbedingt ist, steht diesen in der Regel auch kein Mehrbedarf an Hartz-IV-Leistungen zu.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2013
Auch nach der Ausweitung der Sozialleistungen für die Teilnahme an gesellschaftlichen Leben und der Bildung haben Schüler keinen Anspruch auf Übernahme der Leihgebühren für ein Cello, welches ausschließlich im schulischen Bereich genutzt wird.
Bundessozialgericht, Urteil vom 10.09.2013
Auch in einer geschlossenen Mutter-Kind-Einrichtung steht Müttern kein Elterngeld zu, da es sich bei solchen Einrichtungen nicht um einen "Haushalt" im Sinne des Gesetzes handelt.
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.09.2013
Einer ohne ihr Wissen gedopten DDR-Leistungssportlerin steht aufgrund der Spätfolgen eine Entschädigungsrente nach dem Opferentschädigungsgesetz zu.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27.09.2013
Wer innerhalb der Arbeitszeit ein privates Telefonat führt und in diesem Rahmen einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch gegen die Unfallversicherung.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.09.2013
Da Betriebskostenguthaben eines Empfängers von Hartz IV mit den Sozialleistungen verrechnet werden, besteht für dieses Guthaben ein Pfändungsverbot.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013
Eine satirische Äußerung über den Papst kostete den Mitarbeiter einer kirchlichen Einrichtung nicht nur seinen Job, sondern führte auch zu einer Sperrung des Arbeitslosengeldes für die Dauer von drei Monaten.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2011
Stark untergewichtigen Leistungsbeziehern kann zum Zweck einer kalorienreicheren Ernährung ein Anspruch auf höhere Sozialleistungen zustehen.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 09.07.2013
Die Kosten neuer und vom Leistungskatalog der Krankenkassen nicht erfasster Diagnosemethoden müssen nur in Ausnahmefällen übernommen werden.
Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 09.07.2013
Einem Untersuchungshäftling steht ein Anspruch auf eine höhere Hilfe zum Lebensunterhalt zu, wenn das in der JVA gezahlte Taschengeld nicht das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt.
Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 19.04.2013

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