E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Kostenersatz nur bei Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der Eigentümer einer Eigentumswohnung bedarf für Veränderungen und Arbeiten am Sondereigentum der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Nimmt der Eigentümer ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft Reparaturarbeiten am Sondereigentum vor, so kann er die ihm entstandenen Kosten nicht von den übrigen Wohnungseigentümern ersetzt verlangen.

In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger auf seinem Balkon Fliesen angebracht. Als die Fliesen einige Jahre später brachen und der Estrich des Balkonbodens Schäden aufwies, entfernte er diese, um einen angeblich beeinträchtigten Wasserabfluss wiederherzustellen. Die Kosten der Arbeiten stellte er der Wohnungseigentümergemeinschaft in Rechnung, jedoch vergeblich.
Das Gericht entschied, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nur solche Kosten ersetzen muss, zu denen sie ausdrücklich ihre positive Zustimmung gegeben hat und demnach ein positiver Wille festgestellt werden kann. Insbesondere soll durch das Zustimmungserfordernis der Wohnungseigentümergemeinschaft sichergestellt werden, dass diese Möglichkeiten hat, alternative Sanierungsmöglichkeiten zu recherchieren und günstigere Sanierungsmethoden zu wählen, sei es in Form von Rabatten bei einer Gesamtsanierung des ganzen Wohnobjektes.
 
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil LG Frankfurt a M 2 13 S 151 13 vom 02.03.2016
Normen: BGB §§ 670, 683, 684, 812, 818
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de